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Symbolbild. Die Dschihadisten-Frau Amirah S. aus Berlin möchte ihren Reisepass zurück. Das Verwaltungsgericht hat ihre Klage abgewiesen.

© dpa

Klage abgewiesen: Dschihadisten-Frau will Reisepass zurück

Knapp zwei Jahre lebte Amirah S. im pakistanischen Terrorcamp. Die Witwe des Berliner Konvertiten Danny R. beteuert, vom radikalen Islam Abstand genommen zu haben. Ihre Klage auf Ausstellung eines Reisepasses wies das Berliner Verwaltungsgericht jedoch ab. Die Behörden vermuten, dass sie sich damit ins Ausland absetzen könnte.

Ihre Stimme ist weich, das rundliche Gesicht wirkt noch ein bisschen jugendlich. Ihre braunen Augen richtet Amirah S. aufmerksam auf den Richter, als sie sagt: „Ich habe keinen Kontakt zu Islamisten und gehe in keine Moschee mehr.“ Amirah S. sitzt im Verhandlungssaal 3104 des Verwaltungsgerichts. Über drei Stunden versuchen sie und ihr Anwalt dem Richter glaubhaft zu machen, dass sich die junge Frau vom radikalen Islam abgewandt hat. Denn so lange Amirah „erhebliche Belange“ und die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, können die Behörden ihr die Ausgabe von Reisedokumenten verweigern. Mit ihrem Personalausweis darf S. das Land ebenfalls nicht verlassen. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Labo) und das Landeskriminalamt (LKA) befürchten, dass sich Amirah ins Ausland absetzen oder in die Türkei zu ihrem zweiten Ehemann Fatih T. ziehen könnte. Der ist ein einschlägig bekannter Salafist, der sich ebenfalls im nordpakistanischen Wasiristan zum Dschihad-Kämpfer ausbilden ließ und Anführer der Deutschen Taliban Mudschahedin war, einer Gruppe deutscher Islamisten, die in den bewaffneten Heiligen Krieg zog. Gemeinsam mit T. könnte Amirah S. Angriffe planen, so die Angst des Staatsschutzes. Richter Stephan Groscurth macht daher deutlich, welche Bedingungen Amirah S. erfüllen müsste, damit ihre Klage erfolgreich wäre: „Je höher das islamistische Engagement gewesen ist, desto größer muss die jetzige Abkehr und Distanzierung sein“.

Doch so stark engagiert sei Amirah gar nicht gewesen, sagt ihr Anwalt Harald Remé. Im März 2009 hatten Amirah und Danny nach islamischem Ritus geheiratet. Die beiden kannten sich aus der Schule. In nur einem halben Jahr radikalisierten sie sich, besuchten regelmäßig die Al Nur-Moschee in Berlin-Neukölln. Aus Liebe sei sie ihrem damaligen Ehemann nachgereist, der am 2. September ins Terrorcamp aufbrach, sagt der Anwalt. Aufgrund eines Propagandavideos habe Amirah geglaubt, in Wasiristan als Kindergärtnerin arbeiten zu können. Doch dass Liebe Amirahs alleinige Motivation gewesen ist, hält das Gericht für „nicht so ganz überzeugend“, wie Richter Groscurth sagt. Dafür sei die Reise zu lange geplant gewesen.

In Pakistan kam alles anders, als es sich die damals 21-Jährige vorgestellt hatte. Sie habe ihre Lehmhütte nicht verlassen dürfen, nicht einmal alleine auf den Markt habe sie gehen dürfen. Auch sei sie nie an der Waffe ausgebildet worden. Nur ein Mal, sagt sie, habe ihr Mann Danny ihr gezeigt, wie sie eine Handgranate zu bedienen habe - für den Notfall. Ende April 2010 wird Danny in einem Feuergefecht mit pakistanischen Grenzposten erschossen. Die im siebten Monat schwangere Amirah will von da an aus Pakistan weg. Doch das ist für sie schwierig, ohne Mann, ohne Geld und mit Kind im Bauch. Schlepper wollen die Schwangere nicht mitnehmen. Im August bringt sie ihr Kind zur Welt, heiratet kurz darauf Fatih T. und wird erneut schwanger. Mit seiner Hilfe, sagt sie, gelingt ihr die Ausreise über den Iran. Bei ihrer Ankunft am Frankfurter Flughafen im Juli 2011 wird sie festgenommen, weil ihr die Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat vorgeworfen wird. Sechs Tage sitzt sie in Untersuchungshaft. Später wird das Strafverfahren wegen nicht Nachweisbarkeit eingestellt. Ihr zweiter Mann Fatih T. verlässt Pakistan einige Monate später ebenfalls. In der Türkei nimmt ihn die Polizei fest. Vor wenigen Tagen, am 15. März, sei er allerdings frei gekommen, sagt Amirah. Jetzt betreibe er einen Möbelladen. Über SMS und Telefon halten Amirah und ihr Mann regelmäßig Kontakt. In die Türkei auswandern wolle sie aber nicht, versichert sie. „Ich würde ihn schon einmal besuchen wollen“, sagt Amirah. „Aber ich möchte nicht in ein Land auswandern, ohne zu wissen, was dort ist. Den Fehler habe ich schon einmal gemacht.“ Wie sie sich die Fernbeziehung in Zukunft vorstellt, macht sie allerdings nicht deutlich.

Den Reisepass, den sie nun einzuklagen versucht, möchte sie für eine Familienreise nach Jordanien nutzen, sagt sie. Amirahs Vater ist gebürtiger Jordanier und ihre ältere Schwester lebt seit letztem Sommer mit ihren Kindern dort. Früher sei sie mit ihren Eltern jedes Jahr dorthin gereist, erzählt sie. Die Richter sind skeptisch, ob sie einer Frau, die bei ihrer Rückreise aus Pakistan sechs Nächte durch eine Wüste gelaufen ist und somit „Reise erfahren“ ist, glauben, dass sie ihren Pass nur für eine fröhliche Familienreise nutzen wird, oder ob sie sich von Jordanien aus nach Ägypten oder in die Türkei durchschlagen könnte.

Amirah sagt, dass sie ihren Glauben mittlerweile nur privat praktiziere. Sie trägt einen cremefarbenen Schleier und ein langes, islamisches Kleid, dazu schwarze Turnschuhe. Wenn er auf dieses Thema zu sprechen kommt, kann sich ihr Anwalt nicht mehr halten. Er findet, man behandele seine Mandantin ungerecht. „Würde sie hier mit wehenden Haaren und in westlicher Kleidung sitzen, würde niemand bezweifeln, dass sie sich von ihrer Vergangenheit distanziert hat“, meint Remé. Jürgen Bahl vom Labo hält diesen Vorwurf für absurd: „Wir sind hier in Berlin und nicht in Kleinkleckersdorf.“ Remé bringt vor, dass Amirah freiwillig nach Deutschland zurückgekehrt sei und sich nach ihrer Festnahme kooperativ gezeigt habe. Sie habe alle Fragen der Polizei beantwortet. Das alles spreche für eine Umkehr.

Doch „die völlige Abkehr von ihrer politischen und religiösen Ausrichtung“ sieht das Gericht noch nicht. Während der Verhandlung überraschte das LKA mit einer neuen Information: Ein Ermittler hat Amirah S. am 3. Januar dieses Jahres im Auto von Filiz G. gesehen. Und die ist immerhin eine verurteilte Terrorhelferin. Die Ehefrau des Kopfes der so genannten „Sauerland-Gruppe“, Fritz G., hatte für ihren Mann islamistische Propaganda verbreitet und Spenden für dschihadistische Aktivitäten gesammelt. Dafür saß sie ein Jahr im Gefängnis. Amirah S. streitet jedoch ab, sich bewusst mit der Frau verabredet zu haben. Sie habe zu einer Hochzeit nach Bonn gewollt, zu der sie eine Frau namens Sarah eingeladen hatte. Sarah habe sie im Iran kennengelernt. Die Frau habe sich ebenfalls auf der Rückreise von Pakistan nach Deutschland befunden. Sarah habe ihr lediglich gesagt, dass „eine Glaubensschwester“ sie mit dem Auto in Berlin abhole und zu der Hochzeit fahre. Erst während der Fahrt habe sie erfahren, dass es sich um Filiz G. handelt, sagt Amirah. Rund sechs Stunden saß sie mit der Terrorhelferin in einem Auto.

Fragen wirft auch ein Chat-Protokoll auf, das das Bundeskriminalamt am 18. Mai 2012 zwischen Amirah und Fatih abgefangen hat. Unter dem Chatnamen „Ursula Schneider“ schreibt sie ihrem in der Türkei lebenden Mann, dass die Frau des Dschihadisten Thomas U., Stefanie, wieder ausreisen dürfe, obwohl sie laut Behörden eine „ausgebildete Dschihadistin“ sei. „Gegenüber ihr bin ich aber hardcore“, hatte Amirah geschrieben. Diesen Satz habe sie ironisch gemeint, sagt Amirah im Gerichtssaal zur Erklärung. Sie selbst betrachte sich nicht als hardcore, aber offensichtlich sähen die Behörden das so, weil sie sich im Gegensatz zu Stefanie U. muslimisch kleide. Wegen des Vergleichsfalls von Stefanie U., der ein neuer Reisepass ausgehändigt worden ist, sieht Anwalt Remé eine „Ungleichbehandlung“ seiner Mandantin. Doch Groscurth sagt: „Jeder Fall ist anders.“ Das Labo wollte keine Angaben dazu machen, mit welcher Begründung Stefanie U. das Reisedokument ausgestellt worden war. Das Verwaltungsgericht wies die Klage schließlich ab. Der Anwalt kündigte an, in Berufung gehen zu wollen.

Carolin Henkenberens

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